Rechtsprechung
OLG Naumburg, 31.01.2008 - 3 WF 272/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterhalt nach zunächst erfolgter Abweisung einer Unterhaltsklage wegen fehlender Bedürftigkeit; Nachfolgender Eintritt der vormals fehlenden Voraussetzungen des Ansprucbs durch eine neue Leistungsklage ohne Bindung an § ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 258; ZPO § 323
Eingeschränkte Rechtskraftwirkung einer abgewiesenen Unterhaltsklage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Salzwedel, 09.07.2007 - 50 F 173/07
- OLG Naumburg, 31.01.2008 - 3 WF 272/07
Papierfundstellen
- FamRZ 2008, 1546
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.11.2006 - XII ZR 152/04
Verwirkung von Unterhaltsansprüchen
Auszug aus OLG Naumburg, 31.01.2008 - 3 WF 272/07
Insoweit gilt für Unterhaltsrückstände, die hier auch Gegenstand sind, nichts anderes als für andere in der Vergangenheit fällig gewordene Ansprüche, wenngleich die kurze Verjährungsfrist von drei Jahren (§§ 195, 197 Abs. 1 Nr. 1 BGB) dem Anwendungsbereich der Verwirkung enge Grenzen setzt (BGH, FamRZ 2007, 453 ff. und BGHZ 84, 280, 282).Dabei ergibt sich, dass im Zeitpunkt der Weiterverfolgung der Trennungsunterhaltsansprüche durch den Eingang des bezifferten Zahlungsantrages beim Amtsgericht am 21. Mai 2007 nur der Unterhaltsanspruch der Klägerin bis Mai 2006 mehr als ein Jahr zurücklag und damit die an das Zeitmoment der Verwirkung nach der Rechtsprechung zu stellenden Anforderungen erfüllte (vgl. BGH, FamRZ 2007, 453 ff. m. w. N.).
- BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80
Verwirkung im Unterhaltsrecht
Auszug aus OLG Naumburg, 31.01.2008 - 3 WF 272/07
Insoweit gilt für Unterhaltsrückstände, die hier auch Gegenstand sind, nichts anderes als für andere in der Vergangenheit fällig gewordene Ansprüche, wenngleich die kurze Verjährungsfrist von drei Jahren (§§ 195, 197 Abs. 1 Nr. 1 BGB) dem Anwendungsbereich der Verwirkung enge Grenzen setzt (BGH, FamRZ 2007, 453 ff. und BGHZ 84, 280, 282). - OLG Naumburg, 22.11.2005 - 3 UF 110/05
Keine Verletzung der Hinweispflicht bei umfassender, späterer Erteilung der …
Auszug aus OLG Naumburg, 31.01.2008 - 3 WF 272/07
Die Rechtskraft des ersten, klageabweisenden amtsgerichtlichen Urteils vom 15.07.2005 zum Trennungsunterhaltsanspruch der Klägerin für die Zeit ab 1. April 2004 (Bl. 74 ff. d. Beiakte 50 F 530/04 (UE) AG Salzwedel = 3 UF 110/05 OLG Naumburg), die hiergegen gerichtete Berufung der Klägerin war mit Senatsbeschluss vom 22. November 2005 im Berufungsverfahren 3 UF 110/05 nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen worden (Bl. 166 ff. Beiakte 3 UF 110/05 OLG Naumburg), steht den hier streitgegenständlichen Trennungsunterhaltsforderungen der Klägerin jedenfalls für die Zeit ab Dezember 2005 nach § 322 ZPO nicht entgegen. - BGH, 03.02.1982 - IVb ZR 601/80
Erneute Klageerhebung nach rechtskräftiger Abweisung einer Unterhaltsklage - …
Auszug aus OLG Naumburg, 31.01.2008 - 3 WF 272/07
Die Frage, ob und inwieweit dieser neuerlichen Geltendmachung des Klageanspruchs das frühere, klageabweisende Urteil entgegensteht, beurteilt sich nach den allgemeinen Grundsätzen der Rechtskraftwirkung (BGH, FamRZ 1982, 479 ff.).